Informationen zum eRezept & zur elektronischen Patientenakte

Informationen zum elektronischen Rezept & elektronischer Patientenakte

Ihr Kassenrezept wird auf Ihrer Versicherungskarte (Gesundheitskarte) „gespeichert“.
Voraussetzung ist, dass Sie uns Ihre Versicherungskarte einmalig im Quartal vor der Ausstellung des ersten Rezeptes in der Praxis vorlegen.
Folge-Rezepte können Sie wie gewohnt online oder telefonisch bei uns bestellen.
Am Folgetag sind diese in der Regel zu Abholung in Ihrer Apotheke bereit. Rechnen Sie mit ca. 24 Stunden Vorlaufzeit.

In der Apotheke legen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte zur Einlösung Ihrer Rezepte vor.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 01.01.2025 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.

Die Aufklärungspflicht zur elektronischen Patientenakte obliegt den Krankenkassen. Wenden Sie sich daher bei Fragen an Ihre Krankenkasse, die diese sicher gerne beantworten wird.

In unserer Praxis werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen Unterlagen automatisch in Ihrer Akte hinterlegt, sofern Sie diesem Prozess nicht aktiv widersprochen haben.