Infos zum eRezept

Geplante verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts zum 1. Januar 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit soll das eRezept ab 1. Januar 2024 für die Verordnung von Arzneimitteln von gesetzlich Versicherten verpflichtend werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die verbleibende Zeit zu nutzen: Schaffen Sie jetzt die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung für das eRezept auf Ihrem Handy und/oder Ihrer Krankenversicherungskarte. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen sicher gerne und kompetent Auskunft zur Installation der notwendigen Komponenten. Der Rollout des eRezept ist bundesweit bereits gestartet. Selbstverständlich erhalten Sie dieses auf Wunsch jederzeit in unserer Praxis.

Drei Einlösewege für Patientinnen und Patienten

Sie können Ihr eRezept ab sofort wie folgt einlösen:

  • per eRezept-App (hierfür benötigen Sie ein Smartphone und eine eGK (elektronische Gesundheitskarte) mit „Near Field Communikation (NFC)-Schnittstelle sowie die zugehörige Patienten-PIN (die Sie übrigens unter den Sicherheitseinstellungen der App beliebig ändern können, so dass Sie sich diese ggf. leichter merken können).
  • mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
  • mit einem sogenannten Token-Ausdruck auf Papier.

Bereiten Sie sich jetzt auf das eRezept vor

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dem eRezept zu beschäftigen und die technischen Voraussetzungen auf Ihrem Smartphone oder Ihrer Versicherungskarte (eGK) zu schaffen.

Vorteile des eRezepts

Das eRezept spart Papier, reduziert formale Fehler und kann bei Folgerezepten im gleichen Quartal einen erneuten Praxisbesuch für Sie entbehrlich machen. Sie können das zentral gespeicherte eRezept darüber hinaus nicht verlieren oder vergessen und es mittels App oder eGK einfach in jeder Apotheke (online) einlösen.

Bild: © Bundesministerium für Gesundheit

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